Projekt Beschreibung
§§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Alle Mitarbeiter/innen, die regelmäßig Kontakt mit Lebensmitteln haben (Speisenherstellung, Verteilung, Anreichung), müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt nachweisen.
Dazu gehören neben Mitarbeitern/innen aus Küchen, Cafeterien, auch hauswirtschaftliche Mitarbeiter/innen, Praktikanten, Kochgruppenleitungen etc.
Die Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, jährlich an einer Folgebelehrung teilzunehmen. Pflegekräfte bzw. Auszubildende in der Pflege sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter/innen, die regelmäßig Kontakt zu Lebensmitteln haben
Inhalt:
Gesetzliche Grundlagen im Umgang mit Lebensmitteln, sowie Rechte, Pflichten und Verantwortung
Teilnehmeranzahl:
min. 10 – max. 30
Dauer:
1 Stunde
Referent:
Fachreferent der ecoprotec Akademie
Ort:
Inhouse
Kosten:
Nach Absprache erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.